Die steuerliche Bewertung Ihrer Immobilien erstellen wir auf Grundlage des Bewertungsgesetzes.
Bewertungsanlässe sind hierfür insbesondere:
- Übertragung von Grundvermögen auf die nächste Generation oder auf Stiftungen,
- Übergang von Vermögen von Todes wegen (Erbanfall, Vermächtnis),
- verdeckte Einlage von Vermögen in Kapitalgesellschaften,
- Wegzug ins EU-/EWR-Ausland oder Drittstaaten,
- Entnahme und Einlage von Wirtschaftsgütern in Betriebsvermögen/Privatvermögen
Die Dokumentation unserer Bewertungen erfolgt dabei mittels eines Gutachtens, um weitere kostenintensive Nachfragen der Finanzverwaltung zu vermeiden und einen kosteneffizienten Verfahrensgang zu ermöglichen.
Als Steuerberater können wir Sie über die reine Bewertung hinaus – soweit gesetzlich erforderlich – auch bei der Erstellung von Feststellungserklärungen optimal beraten.