Immobilienvermögen ist für viele Personen ein zweites Standbein, gerade für die Altersabsicherung. Es bedarf daher aus unserer Sicht weit mehr als die übliche Verwaltung von Einnahmen und Ausgaben.
Wir beraten Sie umfänglich zu wirtschaftlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit Ihren Immobilien, insbesondere auch zu den steuerplanerischen Aspekten.
Dies beinhaltet unter anderem die folgenden Bereiche:
- Optimierung der steuerlichen Gebäude-Abschreibung durch eine optimale Kaufpreisaufteilung bei Erwerb der Immobilie
- Nutzung von Wertschwankungen zur Schaffung von Abschreibungsvolumen bzw. zur Verlustverrechnung,
- Schaffung von neuem Abschreibungsvolumen bei Immobilien im langjährigen Familienbesitz
- Abstimmung der Finanzierung auf Ihre individuellen Bedürfnisse,
- Vermeidung eines schädlichen gewerblichen Grundstückshandels,
- Minimierung der Grunderwerbsteuer,
- Vorteile durch die Option zur Umsatzsteuerpflicht,
- Erbschaft- und schenkungsteuerfreie Übertragungen innerhalb der Familie,
- Steueroptimale Ausgestaltung der Rechtsform bei der Nutzung von Immobiliengesellschaften nach den individuellen Investitionsabsichten (spekulative vs. langfristige Anlagen).
Die Erstellung von Einkommensteuererklärungen, einzelner Anlagen V+V oder von gesonderten Feststellungserklärungen ist vor dem Hintergrund der immer häufigeren Sanktionierung bei entsprechenden Versäumnissen von großer Bedeutung.
Die Verwaltung des Immobilienvermögens sowie die Erstellung der Steuererklärungen aus einer Hand vermeidet Schnittstellen, bei denen es zu einem Informationsverlust und somit zu vermeidbaren Fehlern kommt mit entsprechendem Steuernachzahlungsrisiko kommen kann.
Durch die unterjährige wirtschaftliche Begleitung der Immobilien können wir steuerliche Außenprüfungen bei Privatpersonen optimal begleiten. Mit einer Außenprüfungen ist stets dann zu rechnen, wenn die Summe der positiven Überschusseinkünfte im Jahr mehr als 500.000 Euro beträgt.